Zu hagebau Österreich wechseln 
hagebau-Logo
hagebaumarkt
Aktuelle Angebote
Flugblatt hagebau
 
 
 
Sortiment
Sortimentsbereiche
 
 
 
Kataloge
Heimwerkerkatalog
 
 
Gartencenter
 
 
Aktuelle Angebote
Flugblatt Gartencenter
 
 
 
 
Sortiment
Sortiment
 
 
 
Kataloge
Gartenkatalog
Garten-Gestaltung
 
 
 
Baustoffhandel
 
 
Baustoff - Gewerbekunden
Kontakt Gewerbekunden
Profi Service
Login Gewerbeportal
 
 
 
 
Baustoff - Privatkunden
Kompetenz & Service
Sortiment
Baustoff-Übersicht
 
Kataloge und Downloads
wohnRAUM Impulse
aussenRAUM
Garten-Gestaltung
Leistungserklärungen
 
Service
 
 
Serviceleistungen
Serviceleistungen
Leihmaschinen und Transporter
Leihgeräte
 
Downloads
Kataloge
Ratgeber
Datenbanken
Leistungserklärungen
Sicherheitsdatenblätter
 
Unternehmen
 
Wir über uns
Willkommen bei KSK Baumarkt
Standort
Aktuelles
Ansprechpartner
AGB
hagebau Österreich
 
Karriere
Arbeiten bei KSK Baumarkt
Lehre
Offene Stellen
Initiativbewerbung
 
 
 
 



hagebaumarkt

Aktuelle Angebote

Flugblatt hagebau

Sortiment

Sortimentsbereiche

Kataloge

Heimwerkerkatalog
Gartencenter

Aktuelle Angebote

Flugblatt Gartencenter

Sortiment

Sortiment

Kataloge

Gartenkatalog
Garten-Gestaltung
Baustoffhandel

Baustoff
Gewerbekunden

Kontakt Gewerbekunden
KSK Baumarkt Profi Service

Baustoff
Privatkunden

Kompetenz & Service
Sortiment
Baustoffe - Gesamtübersicht
Kataloge
und Downloads
wohnRAUM Impulse
aussenRAUM
Garten-Gestaltung
Leistungserklärungen
Service

Serviceleistungen

Serviceleistungen
Leihmaschinen & Transporter
Leihgeräte
Kataloge und Downloads
Kataloge
Ratgeber
Datenbanken
Leistungs­erklärungen
Sicherheits­datenblätter
Unternehmen

Ihr
KSK Baumarkt

Willkommen bei KSK Baumarkt
Standorte
Aktuelles
Ansprechpartner
AGB
hagebau Österreich

Karriere

Arbeiten bei KSK Baumarkt
Lehre
Offene Stellen
Initiativbewerbung

Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Akkreditierungsgesetz
Bauabgabe, Anpassung
Baugesetz
Baumschutzgesetz 1989
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Baustoffliste ÖA
Bautechnikverordnung 2020
Bebauungsdichteverordnung 1993
Einkaufszentrenverordnung
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuerwehrgesetz
Gasgesetz 1973
Geruchsimmissionsverordnung 2023
Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
Grazer Dachlandschaftsverordnung
Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
Grundverkehrsgesetz
Hebeanlagengesetz 2015
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
001 Geltungsbereich
002 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt
003 Technische Anforderungen
004 Bewilligungsverfahren
005 Unterlagen für das Bewilligungsverfahren
006 Abnahmeprüfung
3. Abschnitt
007 Aufzugsbuch, Anlagenbuch
008 Regelmäßige und außerordentliche Überprüfungen
009 Prüfintervalle für die regelmäßigen Überprüfungen
010 Pflichten der Betreiberin/ des Betreibers
011 Betriebskontrolle
012 Befreiung von Personen
013 Mitteilungspflicht
014 Außerbetriebnahme, Sperre
4. Abschnitt
015 Hebeanlagenwärterin/Hebeanlagenwärter
016 Betreuungsunternehmen
017 Inspektionsstellen ...
018 Genehmigungsfiktion
5. Abschnitt
019 Änderung bestehender Aufzüge ...
020 Sicherheitstechnische Überprüfung...
6. Abschnitt
021 Behörden; eigener Wirkungsbereich
022 Verweise
023 Strafbestimmungen
024 EU-Recht
025 Übergangsbestimmungen
025a Personenbezogene Bezeichnungen
026 Inkrafttreten
027 Außerkrafttreten
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
IPPC-Anlagen Gesetz
Kanalgesetz 1988
Mindestanforderungsverordnung
Notifikationsgesetz 2017
Ortsbildgesetz 1977
Planzeichenverordnung 2016
Raumordnungsgesetz 2010
Seveso-Betriebe Gesetz 2017
VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
Tirol
Vorarlberg
Wien
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
  • Akkreditierungsgesetz
  • Bauabgabe, Anpassung
  • Baugesetz
  • Baumschutzgesetz 1989
  • Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
  • Baustoffliste ÖA
  • Bautechnikverordnung 2020
  • Bebauungsdichteverordnung 1993
  • Einkaufszentrenverordnung
  • Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
  • Feuerwehrgesetz
  • Gasgesetz 1973
  • Geruchsimmissionsverordnung 2023
  • Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
  • Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
  • Grazer Dachlandschaftsverordnung
  • Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
  • Grundverkehrsgesetz
  • Hebeanlagengesetz 2015
  • Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
  • Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
  • IPPC-Anlagen Gesetz
  • Kanalgesetz 1988
  • Mindestanforderungsverordnung
  • Notifikationsgesetz 2017
  • Ortsbildgesetz 1977
  • Planzeichenverordnung 2016
  • Raumordnungsgesetz 2010
  • Seveso-Betriebe Gesetz 2017
  • VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
  • Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
  • Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
  • Allgemeines zum Gesetz
  • 1. Abschnitt
  • 2. Abschnitt
  • 3. Abschnitt
  • 4. Abschnitt
  • 5. Abschnitt
  • 6. Abschnitt
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Hebeanlagengesetz 2015
Abschnitt: 4. Abschnitt
Inhalt: Qualifizierte Personen und Einrichtungen
Paragraf: § 017
Kurztext: Inspektionsstellen ...
Text: ... für überwachungsbedürftige Hebeanlagen

(1) Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind:
1. Aufzugsprüferinnen/Aufzugsprüfer (physische Personen) oder
2. Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen).

(2) Die Landesregierung hat Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen unter sinngemäßer Anwendung des § 15 Abs. 2 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 zu bestellen, die schriftlich um ihre Bestellung ansuchen und die Befähigungen bzw. Voraussetzungen im Sinne des § 15 Abs. 3 bis 6 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 nachweisen.

(3) Von der Vorlage der in § 15 Abs. 5 Z. 2 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 vorgeschriebenen Nachweise kann für Inspektionsstellen gemäß Abs. 1 Z. 1 abgesehen werden, wenn eine gleichwertige Tätigkeit auf dem Gebiet des Aufzugswesens ausgeübt wurde und hierüber Nachweise erbracht werden, insbesondere durch Zeugnisse über qualifizierte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Aufzugsprüfung unter Leitung einer Aufzugsprüferin/eines Aufzugprüfers.

(4) Die Inspektionsstelle muss von Unternehmen, die sich mit dem Bau oder der Instandhaltung von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen befassen, sowie von Betreuungsunternehmen verschieden sein und darf zu diesen nicht in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis, insbesondere in keinem Dienst- oder Organschaftsverhältnis stehen. Die Bestellung als Inspektionsstelle nach den entsprechenden Rechtsvorschriften des Bundes oder eines anderen Bundeslandes ist jener nach diesem Gesetz gleichzuhalten.

(5) Die Landesregierung hat unter der Internet-Adresse www.baurecht.steiermark.at ein öffentlich zugängliches elektronisches Verzeichnis der Inspektionsstellen zu führen.

(6) Die Landesregierung hat die Bestellung als Inspektionsstelle zu widerrufen und diese aus dem Verzeichnis gemäß Abs. 5 zu streichen, wenn
1. sie ihre Berechtigung zurückgelegt oder länger als zwei Jahre nicht ausgeübt hat,
2. ihre Akkreditierung abgelaufen ist oder aufgehoben wurde, sie ihre Akkreditierung zurückgelegt oder länger als zwei Jahre nicht ausgeübt hat oder
3. sie gegen die Pflichten als Inspektionsstelle verstoßen oder sich als nicht genügend sachkundig erwiesen hat.

(7) Die Inspektionsstelle hat ein jeweils aktuelles Verzeichnis der von ihr betreuten überwachungsbedürftigen Hebeanlagen zu führen und dieses auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Sie ist weiters verpflichtet über Auftrag der Behörde auch andere als die von ihr betreuten überwachungsbedürftigen Hebeanlagen zu überprüfen.
  

KSK Baumarkt GmbH
(Ndl. Preding)
in der Steiermark

Adresse

KSK Baumarkt GmbH
Zentrale Preding

Gewerbepark Ost 4

8504 Preding

Kontaktdaten

Telefon: +43 3185 30003

Fax: +43 3185 30003 49


office@ksk-baumarkt.at

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr.  08:00-18:00 Uhr

Sa.  08:00-17:00 Uhr

 

Weitere Seiten

Karriere  
Karriere  
KSK Baumarkt  
AGB  
Barrierefreiheit Einstellungen  
Verwaltung  


Produktübersicht

www.hagebau.at  
Baustoff-Datenbank  
Anmeldung  


hagebau im Social Web

KSK Baumarkt auf facebook  
Frag Uns!  


Kontakt
Datenschutz
Impressum



hagebau weiterempfehlen