1)
Nachstehende Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteile aller Lieferverträge des Verkäufers. Bei Unternehmergeschäften gelten mündliche Nebenabreden als nicht getroffen und werden ebenso Einkaufsbedingungen des Käufers ausdrücklich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch, wenn vom Schriftformerfordernis abgegangen wird.
2)
Die Angebote, ob schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Telefax, gelten freibleibend ab Lager. Zur Verrechnung gelangt der am Tage der Lieferung geltende Preis, es sei denn, es wurde eine Offerte zu einem Fixpreis mit einem bevollmächtigten Vertreter der Verkäuferin vereinbart. Im Preis nicht enthalten sind Kosten für Zustellung, Montage, Aufstellung, Verpackung, Fracht und Transport. Diese Leistungen werden über gesonderten Auftrag gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
3)
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung als nicht verbindlich zu betrachten. Schadenersatzforderungen von Unternehmen wegen verspäteter Lieferung werden ausdrücklich ausgeschlossen. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen im Konsumentengeschäft hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, auch ohne, dass ihm ein Schadenersatz oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, ist die Verkäuferin berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
4)
Sofern der Käufer einen Transport wünscht, ist dieser gesondert zu bezahlen. Sollten hierbei Paletten benützt werden, werden die selbigen in Rechnung gestellt. Sofern die Paletten im einwandfreien Zustand sind, kann der Käufer diese an den Verkäufer retournieren und wird der Verkäufer nach Abzug einer Palettenmanipulationsgebühr eine Gutschrift ausstellen.
5)
Für Unternehmergeschäfte: Die Gewährleistung wird in der Form geleistet, dass lediglich für die vom Verkäufer gelieferten Produkte nur im Rahmen der von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften bzw. für jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung an das Produkt gestellt werden, gehaftet wird. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich und ordnungsgemäß zu prüfen, sowie einen allfälligen Mangel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Übernahme der Ware schriftlich beim Verkäufer geltend zu machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
6)
Mit der Übernahme der Ware durch den Käufer gehen sowohl die Gefahr als auch Nutzen auf diesen über. Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernimmt der Verkäufer keine Haftung für die Vollständigkeit der Lieferung und deren Unversehrtheit. Der Verkäufer ist verpflichtet, Waren zurück zu nehmen bzw. umzutauschen. Für den Fall, dass der Verkäufer einen Umtausch bzw. einer Rücknahme zustimmt, ist dies lediglich innerhalb von 14 Tagen möglich. Die Ware muss original verpackt, unbeschädigt, vollständig und in wiederverkaufsfähigem Zustand sein. Der Verkäufer ist berechtigt, allfällige Spesen für die Rücknahme geltend zu machen.
7)
Die Zahlung der Lieferung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich verrechnet. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
8)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn dem Verkäufer diese vorab unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und der Verkäufer der Veräußerung zustimmt. Im Fall seiner Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an ihn abgetreten und ist er jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
9)
Die Vertragspartner verzichten auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der Verkäufer sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung der Verkäufer stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.
10)
Auf diesen Vertrag ist österreichisches, materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art 5 Abs 5 des EVÜ, nicht aber ein Fall des Art 5 Abs 4 in Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher, der durch die zwingende Bestimmung des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Rechtsschutz entzogen wird.