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Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Akkreditierungsgesetz
Bauabgabe, Anpassung
Baugesetz
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
I. HAUPTSTÜCK
001 I. TEIL - Behörden, Anwendungsber., Begriffsbest.
002 Behördenzuständigkeit
003 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
004 Begriffsbestimmungen
005 II. Teil/ I. Abschnitt - Grundstück u. Bebauung
006 Fernwärmeanschlussauftrag
007 Orientierungsbezeichnungen und Straßenbeleuchtung
008 Freiflächen und Bepflanzungen*
009 Zufahrten für Einsatzfahrzeuge
010 Kinderspielplätze
011 Einfriedungen und lebende Zäune
011a Werbe- und Ankündigungseinrichtungen
012 Bauteile v. d. Straßen-, Bauflucht od. Baugrenzl.
013 Abstände
014 II. Abschnitt - Aufschließungsleistungen
015 Bauabgabe
016 Gehsteige
017 III. Teil/Abschnitt I
018 Festl. d. Bebauungsgrundlagen im Bauland ...
019 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
020 Baubewilligungspflichtige Vorhaben
021 Meldepflichtige Vorhaben
021a Vorübergehende Betreuungseinrichtungen zur Grundve
022 Abschn. II - Bewilligungsverfahren
023 Projektunterlagen
024 Bauverhandlung
025 Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
026 Nachbarrechte
026a Parteistellung der Gemeinde
027 Parteistellung
028 Bausachverständige
028a Genehmigungsfiktion
029 Entscheidung der Behörde
029a Sondervorschriften betreffend landwirtschaftliche*
030 Befristete Baubewilligung
031 Erlöschen der Bewilligung
032 Abbruch von Gebäuden
033 III. Abschnitt - Vereinfachtes Verfahren
034 IV. Teil - Baudurchführung und Bauaufsicht
035 Baudurchführung
036 Vorübergehende Benutzung fremden Grundes
037 Überprüfung der Baudurchführung
038 Fertigstellungsanzeige – Benützungsbewilligung
039 V. Teil - Baupolizeiliche Maßnahmen
040 Rechtmäßiger Bestand
041 Baueinstellung und Beseitigungsauftrag
042 Sofortmaßnahmen
II. HAUPTSTÜCK
043 I. Teil/I. Abschnitt
044 Bauprodukte
045 (entfällt)
046 (entfällt)
047 (entfällt)
048 II. Abschnitt - Mechan. Festigk. u. Standsicherh.
049 III. Abschnitt - Brandschutz
050 Tragfähigkeit des Bauwerkes im Brandfall
051 Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauw
052 Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
053 Fluchtwege
054 Erfordernisse für Rettung und Löscharbeiten im Bra
055 IV. Abschnitt - Hygiene, Gesundheit u Umweltschutz
056 Sanitäreinrichtungen
057 Abwässer
058 Sonstige Abflüsse
059 Abfälle
060 Abgase von Feuerstätten
061 Schutz vor Feuchtigkeit
062 Nutzwasser
063 Trinkwasser
064 Schutz vor gefährlichen Immissionen
065 Belichtung und Beleuchtung
066 Belüftung und Beheizung
067 Niveau und Höhe der Räume
068 Lagerung gefährlicher Stoffe
069 V. Abschnitt - Nutzungssicherheit u. Barrierefreih
070 Erschließung
071 Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
072 Schutz vor Absturzunfällen
073 Schutz v. Aufprallunfällen u. herabstürzenden ...
074 Schutz vor Verbrennungen
075 Blitzschutz
076 Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken
077 VI. Abschnitt - Schallschutz
078 Bauteile
079 Haustechnische Anlagen
080 VII. Abschnitt - Energieeinsparung und Wärmeschutz
080a Niedrigstenergiegebäude
080b Hocheffiziente alternative Systeme
080c Verbot des Einsatzes fossiler Brennstoffe
080d Gebäudetechnische Systeme
080e Installation selbstregulierender Einrichtungen
080f Installation von Systemen für die Gebäude-
080g Fernwärmedatenbank
080h Qualitätsgesicherte Fernwärme
081 Energieausweis
081a Unabhängiges Kontrollsystem für Energieausweise
082 VIII. Abschnitt - Konkretisierung d. techn. Anf.
083 III. Teil/I. Abschnitt
084 II. Abschnitt - Feuerungsanlagen
085 Notkamin
086 III. Abschnitt - Sammelgruben und Gülleanlagen
087 Güllelager
088 IV. Abschnitt - Veränderungen des Geländes
089 V. Abschnitt - Abstellflächen und Garagen
089a Abstellflächen für Handelsbetriebe und Einkaufszen
090 Wiederkehrende Prüfungen
091 Garagen für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge
092 Abstellanlagen für Fahrräder
092a Va. Abschnitt - Technische Infrastrukturen
092b Gebäudeinterne Infrastrukturen
093 VI. Abschnitt - Klimaanlagen
093a Unabhängiges Kontrollsystem
094 Sachverständige
095 VII. Abschnitt - Landwirtsch. Betriebsanlagen
096 VIII. Abschnitt - Erleichterungen
097 Baumaßnahmen an Altbauten
098 Sonstige Ausnahmen
099 Nachweis der Voraussetzungen
100 Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen
101 X.Abschnitt- Sondervorschriften f. Handelsbetriebe
101a XI. Abschnitt - Sondervorschriften für Anlagen
101b Sonderbestimmungen für Photovoltaikanlagen,
III. HAUPTSTÜCK
117 Verweise
118 Strafbestimmungen
118a EU-Recht
118b Datenverarbeitung
119 Übergangsbestimmungen
119a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 50/2001
119b Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 73/2001
119c Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 33/2002
119d Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 78/2003
119e Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 6/2008
119f Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 27/2008
119g Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 88/2008
119h Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2010
119i Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 49/2010
119j Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2011
119k Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 78/2012
119l Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 83/2013
119m Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 29/2014
119n Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 34/2015
119o Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 75/2015
119p Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr.117/2016
119q Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 61/2017
119r Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 11/2020
119s Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 91/2021
119t Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 45/2022
119u Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr.108/2022
119v Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 73/2023
119w Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 48/2025
119x Personenbezogene Bezeichnungen
119y Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 20/2026
120 Inkrafttreten §120 u. §120a
121 Außerkrafttreten
Baumschutzgesetz 1989
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Baustoffliste ÖA
Bautechnikverordnung 2020
Bebauungsdichteverordnung 1993
Einkaufszentrenverordnung
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuerwehrgesetz
Gasgesetz 1973
Geruchsimmissionsverordnung 2023
Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
Grazer Dachlandschaftsverordnung
Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
Grundverkehrsgesetz
Hebeanlagengesetz 2015
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
IPPC-Anlagen Gesetz
Kanalgesetz 1988
Mindestanforderungsverordnung
Notifikationsgesetz 2017
Ortsbildgesetz 1977
Planzeichenverordnung 2016
Raumordnungsgesetz 2010
Seveso-Betriebe Gesetz 2017
VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
Tirol
Vorarlberg
Wien
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Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baugesetz
Abschnitt: I. HAUPTSTÜCK
Inhalt: Allgemeine Grundsätze und verfahrensrechtliche Vorschriften
Paragraf: § 023
Kurztext: Projektunterlagen
Text: (1) Das Projekt hat zu enthalten:

1. einen Lageplan, der auszuweisen hat:
- die Grenzen des Bauplatzes,
- die auf dem Bauplatz bestehenden und geplanten Bauten mit Nebenanlagen und Freiflächen (Sammelgruben, Kinderspielplätze, Abstellflächen für Kraftfahrzeuge, Stellplätze für Müllbehälter, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung und Abwasserbeseitigung samt Leitungen, Bodenversiegelungsflächen u.dgl.),
- die zahlenmäßige Angabe der Abstände der Gebäude von den Nachbargrenzen sowie der Gebäude untereinander,
- die bestehenden baulichen Anlagen auf den angrenzenden und bis zu 30,0 m von den Bauplatzgrenzen entfernt liegenden Grundstücken mit Angabe der jeweiligen Geschoßanzahl,
- die Grundstücksnummern,
- die Grundgrenzen,
- die Verkehrsflächen,
- die Nordrichtung,
- alle am Bauplatz befindlichen sowie die für die Aufschließung des Bauplatzes maßgeblichen Leitungen mit Namen und Anschrift der Leitungsträger,
- den bekannten höchsten Grundwasserstand und
- einen Höhenfestpunkt, auf dessen Höhe das gesamte Planwerk zu beziehen ist;

2. die Grundrisse sämtlicher Geschosse mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen sowie im Fall des § 92a die Darstellung der Abstellplätze, die mit Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszustatten sind und im Fall des § 92b die Darstellung des Zugangspunktes zum Gebäude;

3. die Berechnung der Bruttogeschoßflächen aller Geschosse in überprüfbarer Form;

3a. die Angabe des Bodenversiegelungsgrades (§ 8 Abs. 3 oder 4) in überprüfbarer Form;

4. die notwendigen Schnitte, insbesondere die Treppenhausschnitte und jene Schnitte, die zur Feststellung der einzuhaltenden Abstände notwendig sind

5. alle Ansichten, die zur Beurteilung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen und des Anschlusses an die Nachbargebäude erforderlich sind, sowie Angaben über die Farbgebung;

6. die Darstellung der geplanten Geländeveränderungen (natürliches Gelände gemäß § 4 Z 46 und geplantes neues Gelände mit jeweils exakter Angabe der Höhenlage) in den Schnitten und Ansichten;

7. die Darstellung der Abwasserentsorgungs- und Energieversorgungsanlagen, Düngerstätten u. dgl.;

7a. Angaben über die Wärmeversorgung, bei einem Fernwärmeanschluss mit Bekanntgabe des Fernwärmesystems;

8. betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz:
a) den Energieausweis gemäß § 81;
b) den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen gemäß § 80 in Verbindung mit der Verordnung gemäß § 82, soweit diese Anforderungen im Energieausweis nach lit. a nicht berücksichtigt sind oder kein Energieausweis zu erstellen ist;
c) gegebenenfalls den durch einen nach den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften berechtigten Sachverständigen für das einschlägige Fachgebiet erbrachten Nachweis, dass die Anforderungen gemäß § 80b Abs. 1 berücksichtigt werden;
d) die Berechnung gemäß § 80b Abs. 2 Z 1 bis 3 in überprüfbarer Form;

9. gegebenenfalls die Art und die Darstellung der baulichen Vorsorge für Heizungsanlagen samt Rauchfängen einschließlich der Rauchfanganschlüsse, allfällige Aufzüge, Lüftungs- und Förderleitungen, Klimaanlagen u. dgl.;

10. (Anm.: entfallen)

11. eine Beschreibung des Bauplatzes und der geplanten baulichen Anlage mit Angabe aller für die Bewilligung maßgebenden, aus den Plänen nicht ersichtlichen Umständen, insbesondere auch mit Angaben über den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlagen (Baubeschreibung).


(2) Lagepläne sind im Maßstab 1:1000, Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie Darstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 7 und 9 im Maßstab 1:100, sofern nicht ein größerer oder kleinerer Maßstab für das Vorhaben geeigneter ist, zu verfassen.


(3) Die Pläne sind in technisch einwandfreier Form herzustellen. In Plänen für Zu- und Umbauten sind die abzutragenden Bauteile gelb, die neu zu errichtenden Bauteile rot darzustellen.


(4) Die Pläne und die Baubeschreibung sind vom Bauwerber, von den Grundeigentümern oder Bauberechtigten und von den Verfassern der Unterlagen, allfällige weitere Nachweise vom Bauwerber und von den Verfassern der Unterlagen unter Beisetzung ihrer Funktion zu unterfertigen. Als Verfasser der Unterlagen kommen nur dazu gesetzlich Berechtigte in Betracht.


Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 73/2001, LGBl. Nr. 78/2003, LGBl. Nr. 27/2008, LGBl. Nr. 13/2011, LGBl. Nr. 78/2012, LGBl. Nr. 117/2016, LGBl. Nr. 11/2020, LGBl. Nr. 91/2021, LGBl. Nr. 20/2026
  

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8504 Preding

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Fax: +43 3185 30003 49


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Sa.  08:00-17:00 Uhr

 

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